veticon, Sägmühle 1, 91757 Treuchtlingen, im Folgenden "Anbieter", bei Vereinbarung der Nutzung des Angebotes "vetmanager". Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbetreibende Interessenten und Kunden der Veterinärmedizin.

 I. Anwendbarkeit

Der Anbieter bietet die unten näher beschriebenen Leistungen unter der Marke vetmanager an. Grundlage aller in diesem Zusammenhang erbrachten, entgeltlichen und unentgeltlichen Leistungen sind die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Gegenstand jeder Vereinbarung sind. Anderslautende oder entgegenstehende Bedingungen werden nicht Gegenstand einer vertraglichen Vereinbarung, ihnen wird ausdrücklich widersprochen.

II. Leistungsumfang

A. Im Rahmen eines gültigen Nutzungsvertrages über das Produkt vetmanager erteilt Ihnen der Anbieter das einfache, nicht übertragbare Recht, die vom Anbieter auf eigenen oder angemieteten Servern hinterlegte Software vetmanager im lizenzierten Umfang zu nutzen. Nutzen bedeutet hierbei das Recht, mit einem durch den Anbieter zu erteilenden Zugangscode vorhandene oder zu erstellende Dokumente und Formulare am Bildschirm anzuzeigen, auszudrucken sowie auf dem vom Anbieter verwendeten Server zu speichern. Ebenfalls dürfen Daten in vorhandene Formulare eingegeben werden. Eine weitere Nutzung ist nicht Gegenstand des Vertrages und bedarf der gesonderten Zustimmung des Anbieters.

B. Art und Umfang der vereinbarten Leistungen ergeben sich ausdrücklich aus den Anlagen zu dieser Vereinbarung, insbesondere aus dem jeweils gültigen Funktionskatalog und, soweit vorhanden, individuellen Vereinbarungen.

C. Der Nutzer prüft eigenverantwortlich, ob die vom Anbieter zur Verfügung gestellte Software seinen persönlichen Anforderungen und Vorstellungen entspricht. Insbesondere prüft und überwacht der Nutzer selbst und vollständig eigenverantwortlich, ob durch die Nutzung der angebotenen Software ihm obliegende Verpflichtungen gesetzlicher, verwaltungs-, berufs- oder standesrechtlicher Art erfüllt sind und künftig werden.

D.Sollten durch die Nutzung von vetmanager ohne Verschulden des Anbieters gesetzliche Bestimmungen oder Schutzrechte Dritter rechtswidrig beeinträchtigt werden, so ist der Anbieter zur sofortigen Leistungsverweigerung berechtigt. Dem Nutzer wird dies umgehend mitgeteilt. Ihm wird der Zugriff auf seine beim Anbieter gespeicherten Daten im Rahmen der technischen Möglichkeiten eingeräumt

III. Vertragsschluss

A. Ein Vertrag mit dem Anbieter über die Nutzung des Produktes vetmanager kommt erst durch ausdrückliche Annahme durch den Anbieter zustande. Eine entsprechende Anfrage durch den Kunden erfolgt insbesondere durch Verwendung der jeweiligen Schaltflächen auf der Internetpräsenz von www.vetmanager.de und www.vetmanager.eu.

B.Der durch den Anbieter angebotene Vertrag über den unentgeltlichen Testzugang hat eine Laufzeit von 30 Tagen, welche mit Zusendung der Zugangsdaten durch den Anbieter zu laufen beginnt, und endet mit Ablauf von dreißig Tagen automatisch, ohne dass es einer weiteren Handlung durch den Kunden bedarf. Auf die Regelung zur Löschung von Daten unter IX. D 1. bis 3 wird ausdrücklich hingewiesen.

C. Während der Testphase kann der Nutzer den Vertrag jederzeit durch schriftliche Erklärung in einen kostenpflichtigen Vertrag auf unbestimmte Zeit umwandeln.

IV. Kosten der Nutzung

A. Die Nutzung von vetmanager ist während der Testphase kostenfrei.

B. Entscheidet sich der Nutzer während oder im Anschluss an die Testphase zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages, welches er durch Abgabe der entsprechenden Erklärung kundtut, so wird dieser Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und es fallen für die Nutzung monatliche Kosten an. Die Höhe der monatlichen Kosten richtet sich hierbei nach der auf der Internetpräsenz von vetmanager veröffentlichten Preisliste in der jeweils gültigen Fassung. Alle dort gemachten Preisangaben verstehen sich als solche ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Kunde verpflichtet sich die anfallenden Kosten jährlich im Voraus an den Anbieter zu bezahlen.

C. Der Vertrag läuft vom Tag des Vertragsschlusses an jeweils zwölf Monate, ein zum Beispiel am 15. eines Monats geschlossener Vertrag läuft demnach bis zum 14. des selben Monats im folgenden Jahr. Wird der Vertrag nicht gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr.

D. Regelmäßig wird Bezahlung per Rechnung vereinbart. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzüge.

E. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Anbieter nach schriftlicher Mahnung berechtigt, den Zugang zu vetmanager und den dort gespeicherten Daten zu sperren. Dies berührt die Verpflichtung zur Bezahlung der vereinbarten Nutzungsentgelte auch für die Dauer der Sperre nicht. Sollte eine vereinbarte Einmalzahlung nicht vor Bereitstellung bezahlt sein, so erfolgt eine Bereitstellung erst mit Bezahlung. Die Verpflichtung zur Bezahlung der monatlichen Nutzungsentgelte auch während der Zeit, in welcher Bereitstellung noch nicht erfolgte, bleibt hiervon unberührt.

F. Gerät der Nutzer länger als einen Monat mit der Erfüllung seiner Zahlungspflicht in Verzug, so ist der Anbieter berechtigt, den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Der Nutzer verpflichtet sich in diesem Fall zur Leistung eines pauschalierten Schadensersatzes, welcher der Höhe nach der Hälfte des Betrages entspricht, welchen er bei regulärer Laufzeit noch an den Anbieter hätte bezahlen müssen. Hierdurch wird den ersparten Aufwendungen des Anbieters im Falle der Kündigung nach beiderseitiger Auffassung ausreichend Rechnung getragen.

G. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen des Verzuges bleibt hiervon unberührt.

H. Im Falle des Verzuges des Anbieters mit seiner Pflicht zur Bereitstellung von vetmanager richtet sich dessen Haftung nach VII.

V. Erreichbarkeit

Der Anbieter verpflichtet sich, auf den Monat gerechnet, eine Erreichbarkeit des Produktes vetmanager zu 98% sicherzustellen. Das System wird täglich in der Zeit von 3.00 Uhr bis 4.00 Uhr gewartet. Diese Wartung dient der Sicherheit und Aufrechterhaltung des Produktes vetmanager. In dieser Zeit ist das Produkt vetmanager für den Kunden ggfs. nicht erreichbar und nicht nutzbar.

VI. Support

A. Der Nutzer verpflichtet sich, auftretende oder erkannte Mängel unverzüglich per Email oder per Telefon, an den Anbieter zu melden. Der Anbieter wird diesen Fehler protokollieren und entsprechende Schritte einleiten.

B. Nutzer, welche einen Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen haben, können Fragen zur Nutzung von vetmanager ebenfalls per E-Mail an This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. oder per Telefon an die Nummer +49 176 62410004 richten. In der Regel ist der Anbieter werktäglich zwishen 08:00 Uhr und 21:00 Uhr erreichbar. Eine Erreichbarkeit an den Wochenenden und Feiertagen besteht ebenfalls unter der genannten Nummer, kann aber nicht jederzei garantiert werden.

VII. Haftung

A. Die Haftung des Anbieters gegenüber dem Nutzer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gilt ohne Beschränkung. Im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung des Anbieters bei leichter Fahrlässigkeit nicht beschränkt. Die Haftung des Anbieters nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

B. Im Übrigen soll die Haftung des Anbieters, soweit zulässig, ausgeschlossen sein, es sei denn, der Anbieter hat eine wesentliche Verpflichtung aus dieser Vereinbarung, Kardinalpflicht, verletzt. In diesen Fällen ist die Haftung des Anbieters auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Vorhersehbar ist danach der Schaden, welcher im Rahmen der vereinbarungsgemäßen Nutzung von vetmanager als typisch angesehen wird. Hierbei sind eventuelle Schadensminderungspflichten oder Datensicherungspflichten des Nutzers besonders zu berücksichtigen. Der Schadensersatzanspruch des Nutzers ist jedoch der Höhe nach begrenzt auf das in einem Jahr zu entrichtende Nutzungsentgelt. Die Regelung zu VII. A wird hiervon nicht berührt.

C. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters nach § 536 a BGB auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.

D. Im Falle höherer Gewalt wird der Anbieter von seiner Verpflichtung zur Leistung befreit. Ein Anspruch auf Nutzungsentgelt besteht für die Dauer der höheren Gewalt nicht. Als höhere Gewalt gilt insbesondere ein vom Anbieter nicht zu vertretender Ausschluss der Nutzung oder Erreichbarkeit der eingesetzten Server oder datenführender Leitungen.

E. Der Nutzer wird im Fall höherer Gewalt unverzüglich informiert.

F. Der Anbieter haftet nicht für fehlerhafte Daten, welche über die Anwendung vetmanager an Dritte, bspw. Antibiotika- oder Gesundheitsmonitorings übergeben werden und evtl. daraus entstehender Folgen. Der Anbieter sichert zu, jederzeit eine funktionstüchtige Schnittstelle zu den entsprechenden Anbietern nach deren Vorgaben zur Verfügung zu stellen. Für die Richtigkeit, der durch die Nutzung der Anwendung vetmanager im Rahmen des Praxisalltags erfassten Daten, ist alleine der Nutzer verantwortlich.

G. Der Anbieter stellt dem Nutzer die technische Möglichkeit zur Verfügung jederzeit einen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechenden tierärztlichen Anwendungs- und Abgabebeleg, kurz AuA genannt, als sogenannten Kombibeleg digital und revisionssicher zu erstellen. Für die Korrektheit der Daten insbesondere tierart- und gewebespezifischen Wartezeiten sowie Wirktage bei antimikrobiell wirksamen Substanzen ist alleine der Nutzer verantwortlich. Eine Haftung oder ein Schadensersatz für falsch erstellte Belege wird ausdrücklich ausgeschlossen

VIII. Datenschutz

A. Der Anbieter speichert und verarbeitet im Rahmen der Vertragsanbahnung und – Erfüllung persönliche Daten des Kunden. Diese Daten werden im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen und betrieblicher Vorgänge des Anbieters auch über das Vertragsverhältnis hinaus gespeichert.

B. Im Rahmen des Vertragsverhältnisses werden durch den Anbieter auch solche Daten gespeichert und verarbeitet, welche der Kunde im Rahmen der betrieblichen Nutzung von vetmanager in das System einpflegt. Aufgabe des Anbieters ist die vertragsgemäße Speicherung, Verarbeitung und Sicherung dieser Daten. Die weitere Verwendung obliegt alleine dem Kunden. Eine Pflicht zur Aufbewahrung solcher Daten besteht nur im Umfang von IX. D 1. bis 3.. Darüber hinausgehende Ansprüche auf Sicherung, Verarbeitung oder Zurverfügungstellung durch den Anbieter bestehen ausdrücklich nicht.

C. Der Anbieter verpflichtet sich, alle Daten des Kunden, soweit von ihm gespeichert, auch über das Vertragsverhältnis hinaus, vertraulich zu behandeln und diese Verpflichtung an alle Erfüllungsgehilfen weiterzugeben.

D. Über Maßnahmen des Datenschutzes auf technischer und organisatorischer Ebene, welche durch den Anbieter dokumentiert werden, kann der Kunde auf Verlangen informiert werden.

E. Zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten ist der Anbieter ausdrücklich berechtigt, sich Dritter zu bedienen und Unterverträge zu schließen. Dies gilt insbesondere für die vertragliche Bindung an Rechenzentren.

F. Soweit Dritte in die Datenverarbeitung oder -speicherung eingebunden werden, werden diese sorgfältig ausgewählt. Soweit gesetzlich begründete Mindestanforderungen an solche gestellt werden, wird deren Vorliegen regelmäßig geprüft werden. Sollte es zu Verletzungen der Datenschutzverpflichtung kommen, so wird der Nutzer umgehend darüber informiert.

G. Der Nutzer kann von ihm eingegebene oder hinterlegte Daten jederzeit im Rahmen seines Vertrages löschen. Nicht umfasst sind hierbei jene Daten, bezüglich derer der Anbieter einer Aufbewahrungspflicht unterliegt.

H. Beide Beteiligte der Vereinbarung verpflichten sich, in Deutschland gültige und einschlägige Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten. Dies umfasst auch die Unterrichtung und Einweisung von eingesetzten Beauftragten in die Vorschriften des Datenschutzes. Alle mit der Nutzung der Daten beauftragten Personen sind allgemein im Sinne des § 5 BDSG oder werden vor ihrem Einsatz entsprechend verpflichtet.

I. Soweit der Nutzer selbst personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder sonst wie nutzt, oder dies durch den Anbieter erfolgen lässt, so erklärt er hiermit ausdrücklich, dass er im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften dazu berechtigt ist und stellt den Anbieter ausdrücklich frei von Ansprüchen Dritter. Sollten entgegen dem Sinne dieser Vereinbarung dennoch Ansprüche Dritter gegenüber dem Anbieter entstehen, so verpflichtet sich der Nutzer bereits jetzt gegenüber dem Anbieter zum Ersatz.

J. Die Anwendung und alle zur Nutzung erforderlichen Zubehörelemente selbiger sowie die vom Nutzer zur Verwaltung und Verarbeitung eingegebenen Daten werden in einem Server des Anbieters oder in einem Server eines Dritten gespeichert. Im Falle, dass ein Server eines Dritten zum Einsatz gelangt, sichert der Anbieter zu, dass dieser ebenfalls die hier festgelegten, datenschutzrechtlichen Kriterien erfüllt.

K. Im Rahmen des Funktionsumfangs des Produktes vetmanager wird dem Nutzer ermöglicht, personen- und patientenbezogene Daten an Dritte über Schnittstellen weiterzugeben. Hierzu zählen insbesondere die staatlichen und privatwirtschaftlichen Antibiotika-Monitoring-Systeme der HI-Tier und QS (vetproof) und Gesundheitsmonitoring der Zuchtorganisationen Rind und Schwein. Diese Daten werden nur durch betätigen der entsprechenden Schaltflächen in der Anwendung vetmanager übermittelt. Eine automatisierte Übermittlung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Anbieter sichert in diesem Zusammenhang einzig die technische Möglichkeit der Datenübertragung zu. Mit dem Setzen entsprechender Haken in der Anwendung vetmanager sichert der Nutzer zu, dass er die Berechtigung der betreffenden Dritten hat, diese Daten weiterzugeben.

 IX. Beendigung des Vertrages

A. Der Vertrag über den kostenfreien Testzugang endet automatisch nach Ablauf von 30 Tagen.

B. Der kostenpflichtige Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen jeweils zum Ende eines Abrechnungsjahres, siehe Nr. IV. C., gekündigt werden.

C. Die Kündigung erfolgt schriftlich mittels Einschreiben durch Erklärung gegenüber dem Anbieter. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ist hiervon unberührt.

D. Folgen der Beendigung

  1. Bei Beendigung der Testphase ohne anschließenden Vertrag auf unbestimmte Zeit wird der Zugang durch den Anbieter gesperrt. Daten über den Nutzer werden durch den Anbieter zu eigenen Zwecken gespeichert. Eine Verwendung dieser Daten durch den Nutzer ist nicht möglich. Unberührt hiervon bleibt das Auskunftsrecht des Nutzers auf Information über die über ihn gespeicherten Daten. Weitergehende Daten, insbesondere solche, welche der Kunde in Verwendung des Produktes vetmanager eingegeben, erstellt oder gespeichert hat, werden gelöscht und stehen nicht mehr zur Verfügung. Sollte der Kunde diese Daten weiter verwenden wollen, so sind diese durch ihn auf geeigneten Speichermedien zu sichern.
  2. Bei Beendigung eines Vertrages auf unbestimmte Zeit, in dessen Verlauf der Nutzer jedoch keinerlei Zahlung geleistet hat, werden die Daten behandelt wie unter 1.
  3. Bei Beendigung des Vertrages auf unbestimmte Zeit wird der Zugang nach Beendigung gesperrt. Soweit der Nutzer während der Vertragslaufzeit zumindest einen Jahresbeitrag an den Anbieter entrichtet hat und es keine weiteren, offenen Forderungen des Anbieters gegenüber dem Kunden gibt, wird der Anbieter dem Nutzer den Lesezugang für mindestens sechs Wochen ab Beendigung ermöglichen. Schreibzugang besteht nicht. Nach Ablauf dieser sechswöchigen Frist werden Daten über den Kunden durch den Anbieter zu eigenen Zwecken weiterhin gespeichert. Eine Verwendung dieser Daten durch den Nutzer ist nicht möglich. Unberührt hiervon bleibt das Auskunftsrecht des Kunden auf Information über die über ihn gespeicherten Daten. Weitergehende Daten, insbesondere solche, welche der Kunde in Verwendung des Produktes vetmanager eingegeben, erstellt oder gespeichert hat, werden gelöscht und stehen nicht mehr zur Verfügung. Sollte der Kunde diese Daten weiter verwenden wollen, so sind diese durch ihn auf geeigneten Speichermedien zu sichern.

X. Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder aufgrund von Entwicklungen unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen sowie der Vertrag als solches davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten solche, welche den ursprünglichen Zweck der unwirksamen im rechtlich möglichen Rahmen annähernd ersetzen. Anderenfalls oder im Falle einer auftretenden Vertragslücke ist eine solche Regelung zu treffen, welche die Parteien getroffen hätten, wäre Ihnen die Unwirksamkeit oder die Lücke bekannt gewesen.

XI. Schriftform

Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Von diesem Erfordernis der Schriftform kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung abgerückt werden.

XII. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Ansbach. Sollte zur Gerichtsstandwahl eine Erklärung des Kunden erforderlich sein, so verpflichtet sich dieser, diese auf Anforderung durch den Anbieter abzugeben.